Gesamtkonferenz (§ 34 NSchG)
Die Gesamtkonferenz setzt sich aus folgenden Mitgliedern zusammen:
- der Schulleiterin,
- den Lehrkräfte,
- den Lehrkräften im Vorbereitungsdienst,
- den Vertretern der sonstigen Mitarbeiter der Schule,
- den Vertreter der Erziehungsberechtigte und
- den Vertreter der Schüler
Worüber entscheidet die Gesamtkonferenz?
(Hinweise hierzu sind im niedersächsischen Schulgesetz unter § 34 zu
finden.)
- Schulprogramm
- Schulordnung
- Grundsätze für Leistungsbewertung und Beurteilung
- Klassenarbeiten und Hausaufgaben sowie deren Koordinierung
Der Schulvorstand setzt sich aus gewählten Vertretern zusammen. An unserer Schule besteht der Schulvorstand aus insgesamt zwölf Mitgliedern:
- der Schulleiterin,
- fünf Lehrkräften,
- drei Eltern- und
- drei Schülervertretern.
Der Schulvorstand ist an grundlegenden Entscheidungen beteiligt und wird regelmäßig von der Schulleiterin über alle wesentlichen Angelegenheiten der Schule informiert.
Ein Vertreter des Schulträgers Region Hannover ist mit beratender Stimme an den Sitzungen des Schulvorstands beteiligt.
Worüber entscheidet der Schulvorstand überhaupt?
(Hinweise hierzu sind im niedersächsischen Schulgesetz unter § 38a Abs. 3 zu finden.)
- Verwendung von Haushaltsmitteln
- Genehmigung besonderer Organisationen (z.B. Ganztagsschulen)
- Ausgestaltung der Stundentafel
- Schulpartnerschaften
- Genehmigung von Schulversuchen
- Durchführung von Projektwochen
- Sponsoring
- Befragung zur Verbesserung der schulischen Arbeit
- Schulprogramm und Schulordnung
Kandidieren für den Schulvorstand dürfen alle Eltern und Schüler, nicht nur die gewählten Vertreter für Klassenkonferenzen, Schulelternrat und Schülerrat. Nach schulinternem Beschluss können Schüler ab der 5. Jahre für dieses Amt gewählt werden.
Die Calenberger Schule möchte von Beginn an das demokratische Grundverständnis fördern und vermitteln. Dieses soll durch den Klassenrat erfahren werden. Dieser findet mindestens einmal wöchentlich in sämtlichen Klassenstufen statt.
